25.03.2025
Normalerweise unterstützen in den Interventionsstellen in MV jeweils zwei Erwachsenenberater*innen und eine Kinder- und Jugendberater*in nach einem Polizeieinsatz die Betroffenen von häuslicher Gewalt und Stalking. Seit Anfang diesen Jahres gibt es in der Stadt und im Landkreis Rostock keine Kinder- und Jugendberatung mehr. Damit werden Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind, mit ihren oft traumatischen Erfahrungen allein gelassen.
Die Kinder- und Jugendberatung hat den Kindern altersgerecht die Gewaltsituation im Elternhaus erklärt. Die Krisenberatung aktiviert Ressourcen und stärkt so die Resilienz der Kinder und Jugendlichen. Sie nimmt ihnen Schuldgefühle, Ängste und holt sie aus der Isolation. Hier haben die Kinder zum ersten Mal die Chance, über ihre Gefühle und Erfahrungen zu sprechen - ohne Loyalitätskonflikt. Entfällt diese Beratung, dann bleiben Kinder in dieser dem Kindeswohl abträglichen Situation gefangen. Es erhöht sich die Gefahr, dass das Gewaltgeschehen für sie zum Dauer- und damit zum Normalzustand wird. Dies führt nachweislich zu bleibenden seelischen und körperlichen Schäden und letztlich zur generationenübergreifenden Übertragung häuslicher Gewalt.
Mit dem gerade im Bundestag beschlossenen und im Bundesrat bestätigten Gewalthilfegesetz hätten alle Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung. Das Gesetz gilt aber erst ab 2032. Bis dahin sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit ein Rechtsanspruch überhaupt möglich ist.
STARK MACHEN e.V. plädiert vehement dafür, die gewachsenen Beratungsstrukturen zu stärken und jetzt die finanziellen Mittel für eine personelle Aufstockung der Interventionsstellen bereitzustellen. Nur so können Betroffene von häuslicher Gewalt wirksam unterstützt und Kinderschutz verwirklicht werden.