Die Fachberatungsstelle ist in den Arbeitsschwerpunkten Beratung, Prävention und Fortbildung sowie psychosoziale Prozessbegleitung tätig.
Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Eingeschränkt ist diese jedoch im Falle einer Kindeswohlgefährdung.
Wir orientieren uns in unserer Arbeit an den individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Grenzen der Hilfesuchenden. Wir setzen bei vorhandenen Fähigkeiten und Stärken der Betroffenen an, um ihr Selbsthilfepotenzial zu erhöhen und ihre Entscheidungs- und Handlungskompetenz wertschätzend zu fördern.
Um Betroffenen einen geschützten Beratungsraum gewährleisten zu können, werden Täter*innen und in Verdacht stehende Personen nicht von Mitarbeiter*innen der Fachberatungsstelle beraten.
Wir führen keine Gutachten, Diagnosen oder Traumatherapien durch, vermitteln aber bei Bedarf an die dafür vorgesehenen Einrichtungen.