Eine Psychosoziale Prozessbegleitung informiert und unterstützt während des gesamtem Strafverfahrens, von der Anzeige bis nach der Gerichtsverhandlung. Konkret kann eine Prozessbegleitung:
- über den Ablauf eines Strafverfahrens informieren,
- Fragen klären, über Belastungen sprechen und Sicherheit geben,
- über Rechte und Pflichten aufklären,
- begleiten zur Aussage bei der Polizei und zur Gerichtsverhandlung,
- unterstützen von Eltern, Geschwistern und Vertrauenspersonen.
Psychosoziale Prozessbegleitung bietet:
- keine rechtliche Beratung
- keine Gespräche über den Tathergang
- keine Therapie oder psychologische Beratung
Wer hat Anspruch?
Besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen haben einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenfreie Psychosoziale Prozessbegleitung.
Besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen sind:
- Kinder- und Jugendliche als Betroffene von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten
- Besonders belastete Erwachsene, die durch schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten betroffen sind
- Erwachsene, die ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind
- Angehörige von verletzen Zeuginnen und Zeugen, wenn diese besonders schutzbedürftig sind