Die Psychosoziale Prozessbegleitung kann unabhängig von Alter und Geschlecht beim zuständigen Gericht beantragt werden. Die Prüfung der Kostenübernahme erfolgt durch das zuständige Gericht. Sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht gegeben, können verletzte Zeuginnen und Zeugen auf eigene Kosten eine Prozessbegleitung in Anspruch nehmen.
Den Antrag finden Sie hier zum Download.
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