15.09.2020
Die Ausnahmeregelungen zur Maskenpflicht müssen besser kommuniziert werden. Die derzeitige Praxis setzt Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt enorm unter Druck.
„Ich schütze durch Abstand, da ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann.“
Einige unserer Klient*innen möchten gern einen Button mit diesem Satz tragen. In den vergangenen Monaten haben sie viel Intoleranz und Aggressivität in der Öffentlichkeit erlebt – sei es beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Folgen für Betroffene häuslicher oder sexualisierter Gewalt sind gravierend: Verzicht auf gesellschaftliche Teilhabe und sehr viel mehr. Denn wer nicht einkaufen geht, kann sich aber auch nicht selbst versorgen und greift dann auf alte, vertraute Beziehungen zurück. Doch das sind genau jene, aus denen sie sich eigentlich lösen wollten – Beziehungen, die durch Gewalt und Abhängigkeit geprägt waren. Insgesamt entsteht durch die öffentliche Ablehnung ein Gefühl des Ausgeliefertseins. Lange Anstrengungen, sich aus gewaltfreien Beziehungen zu lösen, werden so zunichte gemacht.
Unsere Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt hat an mehreren Stellen auf das Problem aufmerksam gemacht, Lösungsvorschläge unterbreitet. Für Klient*innen gäbe es zum Beispiel wesentlich weniger Druck, wenn es offiziell ausgestellte, leicht erkennbare Gesundheitsatteste gäbe, die keinen Hinweis auf Fachärzte oder Diagnosen zulassen – vergleichbar mit einem Schwerbehindertenausweis etwa. Das geht tatsächlich, wie das Sozialministerium M-V - Leitstelle für Frauen und Gleichstellung bestätigt. Ordnungs- oder Gesundheitsämter vor Ort können auf ihren Kopfbögen eine Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass eine Person aufgrund eines fachärztliches Attestes vom Tragen eines Mund-Nasenschutzes befreit ist.
Ein weiteres Problem: Durchsagen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Hinweise zur Maskenpflicht sollten auch einen Hinweis auf Ausnahmeregelungen enthalten. Betroffene würde das sehr entlasten. Die Rostocker Straßenbahn AG lehnt dies ab. Man habe sich bewusst für eine sachliche, wertfreie Durchsage in den Fahrzeugen entschieden, die an ausgewählten Knotenpunkten zum Einsatz kämen.
Die Hansestadt Rostock (Büro des Oberbürgermeisters/Bürgeranliegen) hat unsere Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten weitergeleitet. Der empfiehlt aus Gründen des Datenschutzes, ein Attest vom Hausarzt ausschreiben bzw. umschreiben zu lassen. Das sei allerdings gebührenpflichtig.
STARK MACHEN e.V. ruft dazu auf, zu einem ruhigen und freundlichem Umgangston zurückzukehren – nicht nur im Interesse unserer Klient*innen, sondern im Interesse eines wertschätzenden und wohltuenden Umgangs miteinander.