20.09.2020

 

Auch unsere Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking in Rostock und Stralsund erleben in ihrer täglichen Praxis ständig, dass Elternteile, obwohl sie bekanntermaßen Gewalt ausüben, Umgang mit ihren Kindern haben.

Im gerichtlichen Verfahren wird das Recht auf Umgang höhergestellt als der Schutz der Kinder und des gewaltbetroffenen Elternteils. Und das, obwohl bereits seit 2018 die Istanbul-Konvention auch in Deutschland geltendes Recht ist! Eine Umsetzung in die Praxis vieler Behörden fehlt aber bis heute. Diese Erfahrungen teilen wir mit allen Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern.

Zum Weltkindertag am 20.09.2020 unterstützen wir die Postkartenaktion der Interventionsstellen. Richter*innen, Verfahrensbeistände, Jugendämter und Rechtsanwält*innen werden mit dieser Aktion informiert über die veränderten rechtlichen Schutzmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt miterleben.

Trotz verschiedener Studien, die aufzeigen, dass das Miterleben häuslicher Gewalt langfristige schwerwiegende Folgen bei Kindern hervorruft, werden Verfahrensabläufe nicht geändert. Ebenso werden die erhöhten Verletzungs- und Sterberisiken des gewaltbetroffenen Elternteils infolge von Umgangsvereinbarungen nicht durch Gefährdungsanalysen abgeklärt. Stattdessen werden gerichtlichen Anordnungen mit umfangreichen, unbegleiteten Umgängen damit begründet, dass die gewaltausübenden Elternteile nie die Kinder misshandelt hätten und damit die Qualitäten als kompetentes Elternteil nicht infrage zu stellen sind.

Auch die Medien wurde in die Aktion einbezogen. Denn noch ist in der Öffentlichkeit wenig Wissen über die Rechte und Möglichkeiten im Bereich des Kinderschutzes bekannt. Kinder und Jugendliche selbst sind auf die Achtsamkeit und Umsicht ihrer Eltern, Sorgeberechtigten und ihres sozialen Umfeldes angewiesen. Die Kinder- und Jugendberaterinnen der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking unterstützen gern bei allen Fragen zum Kinderschutz.

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