20.11.2020
Nebenklägerin und Zeuginnen im Prozess wegen versuchten Mordes (siehe 13.11.2020) am Landgericht Rostock atmen auf. Sie hoffen, jetzt abschließen zu können. Das Gericht hat alle Zeug*innenaussagen gewürdigt und den Angeklagten am Freitag zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung verurteilt.
Damit belegten die Richter*innen die Gefährlichkeit des Täters Frauen gegenüber. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung angeordnet. Eine Revision des Urteils ist möglich und kann vom Verteidiger binnen einer Woche beantragt werden. Im Falle einer Revision wird nicht das Verfahren neu aufgerollt, sondern nur das richterliche Urteil auf mögliche Fehler geprüft. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklagevertreterin, Rechtsanwältin Gitta Gerzmann aus Rostock, hatte in ihrem Plädoyer den versuchten Mord als versuchten Femizid gewertet. Auch das Gericht erkannte den Tötungsvorsatz und sah das Mordmerkmal aus niederen Beweggründen als erwiesen an. Beweggründe seien niedrig, wenn sie als verwerflich und verachtenswürdig einzustufen seien, so der vorsitzende Richter. Hier sei das der Besitzanspruch, den der Täter gegenüber der betroffenen Frau erhob und den er mit Gewalt durchsetzen wollte. Diese Haltung gegenüber Frauen hätte er bereits gelebt seit er 17 war. Alle fünf vor Gericht ausgewerteten Beziehungen zu Frauen waren von verbaler und körperlicher Gewalt geprägt. Einmal war der Täter bereits wegen Vergewaltigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er stand danach unter Führungsaufssicht, die aufgrund seiner Ignoranz immer wieder verlängert wurde und letzendlich unbefristet galt. Von der jetzt verhandelten Tat hatte ihn das nicht abhalten können. Sein Mordversuch war nur aufgrund des beherzten Eingreifens eines Nachbarn unvollendet geblieben. Es war Zufall, dass die zugefügte Verletzung nicht sofort zum Tod führte, das hatte die Gerichtsmedizinerin sehr eindeutig belegt. "Ich hatte unbeschreibliches Glück, dass ich nicht gestorben bin.", so die betroffene Frau. Noch ist sie krank und leidet unter den Folgen des Mordversuchs. Trotz allem ist sie gewillt, ihr Leben weiterhin selbstbestimmt zu leben. Das Urteil des Rostocker Landgerichts bestärkt sie darin. Als die Frauen das Gerichtsgebäude in der August-Bebel-Straße 15 am Freitag verließen, wehte gegenüber vor dem DGB-Gebäude eine Fahne mit der Aufschrift "Nein zu Gewalt an Frauen".