13.11.2020

 

Der Prozess gegen Christian B. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung am Rostocker Landgericht steht kurz vor dem Abschluss. Unsere Einschätzung eines bemerkenswerten Prozesses. Achtung, Triggerwarnung. Der folgende Text beschreibt in Teilen Gewalt.

Der Prozess gegen Christian B. rüttelt auf, das Schweigen zu brechen
Erschreckendes Beispiel für das Ausmaß häuslicher Gewalt auch in Mecklenburg-Vorpommern

Seit elf Wochen - an bisher elf Prozesstagen - wird am Rostocker Landgericht nicht nur ein versuchter Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung verhandelt. Verhandelt wird gleichsam auch die unbeschreibliche Gewalt eines Mannes, die sich mehr als 20 Jahre lang immer wieder gegen seine Partnerinnen richtet. Fünf dieser Frauen machte das Gericht ausfindig und bittet sie in den Zeug*innenstand.

Ihre Erzählungen gleichen sich auf erschreckende Weise. Sie lernen einen charmanten Mann kennen, der ihnen den Hof macht, sie zum Essen und ins Kino ausführt, mit Geschenken überhäuft. Und sehr schnell darum bittet, sich zu verloben. Offensichtlich besiegelt das für den Angeklagten, dass die Verlobte nun „ihm gehört“. Eine Frau als Eigentum, Besitz. Der eine eigene Meinung ebenso wenig gestattet ist wie ein selbstbestimmtes Leben. Er kontrolliert jede Bewegung, schränkt alle Kontakte ein. Er taucht überall dort auf, wo die jeweilige Frau gerade ist. Auch wenn sie sich schon längst getrennt hat. Sobald ihm etwas nicht passt, verliert er die Kontrolle über seine Emotionen und sein Verhalten: er schreit, er beleidigt, er erniedrigt. Er schubst, er schlägt, er würgt. Er habe das nicht aus krimineller Energie heraus getan, sagt der Sachverständige am zehnten Prozesstag, sondern, weil das zu seinem Leben gehöre. Er habe Bindung nur als Besitz erlebt und Gewalt als das für ihn legitime Mittel, die eigenen Interessen durchzusetzen. Diese Gewalt steigert sich mit den Jahren.

Zivilcourage rettet Leben
Er will nicht hinnehmen, dass eine Frau sich von ihm trennt. Doch auch seine letzte Freundin hat irgendwann genug von seinem Besitzanspruch, seiner Aggressivität, seiner Gewalt. Sie trennt sich. Er schubst er sie aus dem Fenster, setzt ihr mit einem Messer nach, sticht zu. Nachbar*innen hören den Lärm, rufen die Polizei. Ein Fünfzehnjähriger schafft es, den Täter zu trennen von der am Boden liegenden, schwer verletzten Frau. Die wie durch ein Wunder überlebt.

Schläge, Körperverletzung, Vergewaltigung. Und dann, im März 2020 – der versuchte Mord. Nur eine der Frauen, Mandy*, hat den Mut, Christian B. anzuzeigen, lange vor der jetzigen Tat. Über Jahre erträgt sie seine Schläge, Beleidigungen, Misshandlungen. Sie schämt sich, weil sie sich immer wieder auf ihn eingelassen hat, sucht die Schuld bei sich und traut sich nicht, jemanden um Hilfe zu bitten. Als er aber nach einer Vergewaltigung wieder vor ihrer Tür steht, ruft sie endlich die Polizei. Christian B. streitet die Tat ab. Doch die Beweise sind eindeutig. 2004 wird er zu 2 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, kommt ins Gefängnis. Die Frau packt ihre Sachen und verlässt Rostock. Sie hat Angst, will vergessen, und endlich ihr Leben leben. (*voller Name bekannt)

Schuld haben die anderen
Sobald Christian B. wieder auf freiem Fuß ist, macht er weiter. Trotz Therapie, trotz Führungsaufsicht, die zum Schluss sogar unbefristet gilt. Gegenüber Polizei und Justiz zeigt er sich stets kooperativ, geht auf alles ein, was ihm gesagt wird. Bestreitet allerdings stets jede Schuld. Die liegt immer bei den anderen – vor allem bei seinen Partnerinnen. Verantwortung für sein Handeln übernimmt er nicht. Und er zeigt auch keinerlei Veränderungswillen. Sobald er sich umdreht, ist ihm alles egal.

Das Schweigen brechen
Die Frauen, mit denen er zusammen war, erzählen nicht nur von der Angst. Sie wird spürbar im Gerichtssaal, auch wenn die Beziehung längst der Vergangenheit angehört. Er drohte ihnen unablässig. Er werde sie überall finden. Er habe sich wie ein Pitbull in sie verbissen. Sie alle schafften es irgendwann, sich von ihm zu trennen. Und sie alle bringen die Kraft auf, treten ihm in diesem Prozess gegenüber und brechen ihr Schweigen. Hätte ich das nur vor 20 Jahren schon getan, sagt eine von ihnen. Doch zu sprechen, dafür ist nicht allein eine betroffene Frau verantwortlich.

Denn deutlich wird auch – andere, das Umfeld, Familie, Freund*innen, müssen von der Gewalt gewusst, sie teilweise direkt miterlebt haben. Doch alle schweigen. Niemand bietet Hilfe an, niemand sucht sich Hilfe. Niemand bereitet der häuslichen Gewalt ein Ende.

Handlungsmuster – auch für das Ende häuslicher Gewalt
Deshalb ist dieser Prozess so bedeutend. Weil er belegt, wie häusliche Gewalt funktioniert. Weil er klar macht, wie viele dieser Taten nicht bekannt sind, wie klein das Hellfeld, wie groß das Dunkelfeld häuslicher Gewalt ist. Und weil er zeigt, dass es sich lohnt, das Schweigen zu brechen.

Christian B. ist voll schuldfähig. Das Gericht sieht seine soziale Fehlentwicklung von frühester Kindheit an. Ein Kind, das offensichtlich nicht geliebt wird, nie Zuspruch oder Bestätigung erhält, durch alle sozialen Netze fällt und von niemandem aufgefangen wird. Er hat offenbar nie in seinem Leben gearbeitet, also keine Kontakte zu Arbeitskolleg*innen, keine Einbindung in eine feste soziale Struktur, wie sie ein Arbeitsplatz meist darstellt. Eine traurige Entwicklung, aber kein Freibrief und erst recht keine Entschuldigung für Gewalt. Denn die ist und bleibt ein Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft fordert an diesem elften Prozesstag eine lebenslange Freiheitsstrafe und anschließende Sicherheitsverwahrung. Er habe einen Hang zu schweren Straftaten und sei damit gefährlich für die Allgemeinheit. Sollte das Gericht diesem Antrag folgen, könnte B. auch nach Beendigung seiner Haftstrafe das Gefängnis nicht einfach verlassen.

Plädoyer für Täterarbeit in Mecklenburg-Vorpommern
Das Risiko für künftige Straftaten hat der Sachverständige als sehr hoch, die Änderung der Lebensumstände als unwahrscheinlich eingeschätzt. Es sei denn, es gelinge Christian B., Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Positive Ziele für sein eigenes Leben zu entwickeln, zu arbeiten, sich ein gewaltfreies soziales Umfeld aufzubauen. Dann könne sich auch seine Sozialprognose wandeln. Ein Plädoyer für Täterarbeit. Denn allein ist Christian B. das in seinem ganzen Leben nie gelungen. Keine Psychologin, kein Psychologe ist je zu ihm durchgedrungen. Täterarbeit könnte ein neuer Versuch sein. Denn sie ist ganz klar keine Psychotherapie. Sie folgt dem Grundverständnis, dass gewalttätiges Verhalten erlernt wird. Was im Umkehrschluss heißt, dass auch gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien erlernt werden können. Täter werden für ihr gewalttätiges Handeln zur Rechenschaft gezogen. Sie erfahren – oft zum ersten Mal – dass ihnen jemand entgegentritt, dessen gewaltfreie Position die stärkere ist. Sie müssen sich mit ihrer Tat auseinandersetzen, endlich Verantwortung für ihre Gewalttaten übernehmen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit eine aktive Täterberatungsstelle. Der dort tätige Kollege ist, weil die zweite Stelle seit langem unbesetzt ist, für die Hansestadt Rostock, die Hansestadt Greifswald, den Landkreis Rostock und den Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig.

Das Wort Femizid erstmals in regionalen Medien …und endlich auch im Gerichtssaal
Eifersuchtsdrama, Beziehungstat… Femizid. Wohl zum ersten Mal in Mecklenburg-Vorpommern tauchte während der Berichterstattung in einer Regionalzeitung der Begriff Femizid auf, nachdem wir in einer Presseerklärung eindringlich auf das Thema eingegangen sind. Ein Erfolg wäre es, wenn in der Öffentlichkeit das Bewusstsein reifen würde, dass eine Beziehung keine Entschuldigung für eine Tat ist. Sondern, dass im Gegenteil es strafschärfend berücksichtigt werden muss, wenn die Tat vom Ex-Partner begangen wurde, wenn Waffen benutzt wurden oder wenn ein extremer Grad an Gewalt mit der Tat einherging. (Artikel 46, Istanbul-Konvention). In ihrem Plädoyer geht die Rostocker Rechtsanwältin Gitta Gerzmann als Nebenklagevertreterin in bewundernswerter Weise genau darauf ein. Es handele sich hier um einen versuchten Femizid, so Gerzmann, und es habe unzählige Momente gegeben, in denen der Angeklagte im Verlaufe der Tat hätte einhalten können. Dass er dies nicht getan habe, belege das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“. Seine Entschuldigung, die sein Anwalt am zweiten Prozesstag vorgetragen habe, grenze an Verhöhnung ihrer Mandantin und sei das Papier nicht wert, auf dem sie stehe. Dem Angeklagten gehe es nur darum, die eigene Haut zu retten. Der sich an diesem Tag hinter seiner Maske versteckt und zu lachen scheint.

„Sie wusste doch, wie der Angeklagte tickt und hätte vorbeugen können!“, so Pflichtverteidiger Matheja in seinem Plädoyer. Klares victim blaming – Täter-Opfer-Umkehr, bei der die Schuld des Täters bagatellisiert und der Geschädigten eine Mitschuld eingeräumt wird. Bei diesen Worten sitzt sein Mandant in aufgeplusterter Pose da. Auch, als sein Anwalt einen Widerspruch aufdecken will. Es sei immer die Rede davon, Christian B. habe Frauen wie seinen Besitz angesehen. Genau deshalb hätte er keinerlei Tötungsabsicht gehabt. Sein Ziel sei es ja gerade gewesen, sie nicht zu verlieren!

Genau an diesem Punkt zeigt sich unseres Erachtens, warum Worte wie Beziehungsdrama oder Familientragödie so eine Tat verharmlosen. Mord oder versuchter Mord werden nicht weniger schrecklich, wenn sie innerhalb einer Beziehung oder unter Ex-Partner*innen auftreten. Das Motiv - ein vermeintlicher Besitzanspruch über eine Frau. Der Anspruch, entscheiden zu dürfen, was diese Frau tut, wie sie lebt. Und dazu hat niemand ein Recht – ganz gleich in welchem Verhältnis sich Täter und Opfer zueinander befinden.

Urteil am 20. November 2020
„Stefanie K. musste nach ihrer Trennung Stalking, schwere Körperverletzung und einen versuchten Mord erleben. Nicht ihre Beziehung zu Christian B. sollte hier verhandelt werden, sondern seine Motive für die Tat.“, schrieben wir kurz nach Prozessbeginn Ende August. Das hat dieser Prozess am Landgericht Rostock - abgesehen von den Fragen und Aussagen des Verteidigers - schon jetzt tatsächlich geleistet. Das Urteil wird am 20. November 2020 erwartet.

Wir haben diesen Prozess im Gerichtssaal beobachtet, weil es hier um einen besonders schweren Fall von Gewalt gegen Frauen ging, den wir als versuchten Femizid sehen. Femizid bedeutet die Tötung von Frauen und Mädchen, weil sie Frauen und Mädchen sind, die selbstbestimmt Entscheidungen treffen. Die Täter antworten darauf mit Gewalt, mit Mord. Wir verweisen dazu auch auf unsere Pressemitteilung vom 31. August diesen Jahres https://www.stark-machen.de/images/PM/20200831PMSTARKMACHENFemizid.pdf sowie auf unsere Prozessbetrachtungen auf www.facebook.com/starkmachen2020 und www.instagram.com/starkmachen2020.

 

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