30.06.2020
Sexarbeiterin erwirkt rechtlichen Beschluss für Sexarbeit im Haus- und Hotelbereich in M-V
Mit Beschluss vom 26.06.2020 des Verwaltungsgerichts Schwerin darf eine Sexarbeiterin in M-V ab sofort als Solo-Selbstständige außerhalb von Prostitutionsstätten weiterarbeiten. Der Präzedenzfall ermöglicht nun vielen ihrer Kolleg*innen ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Hierzu gehören nun erlaubte Haus- und Hotelbesuche.
Die Sexarbeiterin hatte auf der Grundlage der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus folgenden Beschluss erwirkt:
„Im Wege der einstweiligen Anordnung wird vorläufig festgestellt, dass es der Antragstellerin durch die Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (zuletzt geändert am 23. Juni 2020) nicht untersagt ist, unter Beachtung der geltenden Abtsands- und Hygieneregelungen ihrer Tätigkeit als Prostituierte außerhalb von festen Prostitutionsstätten als sog. Solo-Escort-Dame bei Haus- oder Hotelbesuchen in den Städten Greifswald, Güstrow, Neubrandenburg, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin, Stralsund, Waren(Müritz) oder Wismar nachzugehen.“ Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 26. Juni 2020/Seite 1-2
Als Beratungsstelle atmen wir auf, da viele Klient*innen von SeLA im Kontext der CORONA-Verordnungen seit Monaten um ihre Existenz bangen und teilweise von staatlichen Hilfemaßnahmen ausgeschlossen sind. Für sie bedeutet der Beschluss, dass auch sie sofort mit Rechtssicherheit, wenn auch nur beschränkt auf Haus- und Hotelbesuche, sexuelle Dienstleistungen anbieten können und damit etwas zur Verbesserung ihrer Corona-bedingten prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen tun können.
Wir hoffen, dass auch hier zeitnah die Betriebsstätten wieder öffnen werden. Dies ist in Nachbarländern mit einer ähnlich liberalen Protitutionspolitik wie Schweiz, Österreich, Niederlande und Belgien bereits seit 1. Juli 2020 der Fall.
Da der Beschluss eine zweiwöchige Revisionsfrist beinhaltet, ist er nur vorläufig. Auch die im Beschluss geltende Landesverordnung zu Corona wird spätestens ab dem 10. Juli 2020 in geänderter Fassung an die den Landesphasenplan angepasst.
Sexarbeiter*innen können sich gerne an SeLA wenden und eine Kopie des Beschlusses im Büro in der Doberaner Straße 7 abholen.
Telefonische Terminvereinbarung erwünscht unter 0172.7508015