27.08.2019
Das Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in M-V hat anlässlich des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention einen Maßnahmenkatalog veröffentlicht, um zu deren Umsetzung in M-V beizutragen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Hilfenetzes in Mecklenburg-Vorpommern für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung haben anlässlich des Inkrafttretens der „Istanbul-Konvention“ („Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) einen Maßnahmenkatalog herausgegeben.
Dabei wurden die bestehenden Strukturen und die Ausstattung zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention abgeglichen. Hieraus wurden erforderliche Maßnahmen entwickelt, welche die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Bundesland anstoßen und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern sollen. Der entwickelte Maßnahmenkatalog kann dabei als möglicher Leitfaden zur Umsetzung der Vorgaben der Konvention dienen und gleichzeitig als Dialogangebot für die politischen Entscheidungsträger*innen in M-V verstanden werden.
Zu den übergeordneten Maßnahmen des Kataloges zählt u.a. die flächendeckende Verteilung von Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern sowie von Beratungsstellen, die mit Täter*innen an ihrem gewalttätigen Handeln arbeiten. Zudem wird der Bedarf einer leistungsgerechten Vergütung und der Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in den Frauenhäusern und Beratungsstellen aufgezeigt. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine Querschnittsaufgabe aller Fachministerien und erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Den vollständigen Maßnahmenkatalog des Beratungs- und Hilfenetzes M-V können Sie unten kostenfrei als PDF einsehen und downloaden.
Insgesamt wurde der Maßnahmenkatalog von über 30 verschiedenen Vereinen, Verbänden und Institutionen unterzeichnet. Zu den Unterstützer*innen und Unterzeichner*innen des Maßnahmenkataloges zählen u.a. die Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V., KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., die Frauenhauskoordinierung e.V., der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V., der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V., LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der DGB.
Dateien: Massnahmenkatalog.pdf