SeLA – Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit
SeLA ist eine Beratungsstelle für Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind und für deren Unterstützer*innen.
Unsere Beratungsangebote sind anonym, freiwillig und kostenfrei. Wir beraten parteilich und voller Respekt für unterschiedlichste Lebensentwürfe
Rostock
Was ist Sexarbeit?
Sexarbeit ist für uns eine freiwillig erbrachte sexuelle Dienstleistung, die einen einvernehmlichen Vertrag zwischen zwei erwachsenen Geschäftspartner*innen voraussetzt.
Ohne dieses Einvernehmen handelt es sich nicht um Sexarbeit, sondern um erzwungene Sexualität. Wir unterscheiden klar zwischen Menschenhandel und Gewalt einerseits und freiwilliger Sexarbeit andererseits. Ersteres muss konsequent bekämpft werden.


In den herkömmlichen Debatten und medialen Diskursen über Sexarbeit und Prostitution werden aus unserer Sicht unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet, die sich zum Teil fernab der Realität rund um das Anbieten sexueller Dienstleistungen verorten. Sie zeigen lediglich einen kleinen Ausschnitt aus einem vielfältigem Spektrum. Der am häufigsten zu nennende Kritikpunkt ist das Sprechen über Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind, ohne repräsentativ für alle Diversitäten in diesem breiten Feld sein zu können.
Wenn wir von Sexarbeit reden, meinen wir damit:
…eine höchstpersönliche Dienstleistung, über deren Inhalt und Ausmaß nur die Sexarbeiter*innen selbst entscheiden. Sexarbeit kann selbständig und in einem Arbeitsverhältnis ausgeübt werden. Voraussetzung sind einvernehmliche Verträge zwischen den Beteiligten und die Einhaltung gesetzlicher Mindestvorgaben. Sexarbeit ist jegliche Form von sexueller Dienstleistung. Dazu gehören auch PornodarstellerInnen, TelefonsexanbieterInnen, Internetchatdienstleistungen, Entspannungsmassage usw.
Wenn wir von Sexarbeiter*innen reden, meinen wir:
…Frauen, Trans*frauen und Männer die sexuelle Dienstleistungen verkaufen. Der Begriff ‚Sexarbeiter*in‘ bezieht sich auf alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, unabhängig von geschlechlicher Identität. Aus diesem Grunde vermeiden wir den Begriff Prostituierte. Mit ‚Prostituierte‘ werden im öffentlichen Diskurs meist nur Frauen assoziiert. Auch wenn in der Sexarbeit am häufigsten Frauen tätig sind, entspricht dies nicht der sozialen Realität dieses Gewerbes, denn es bieten Transmenschen wie auch Männer sexuelle Dienstleistungen an.
Seit dem 1.7.2017 ist das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft.
Mit Inkrafttreten müssen sich alle Sexarbeiter*innen, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen bei einer dafür zuständigen Behörde anmelden. Sexarbeiter*innen, die bereits vor dem 1.7.2017 tätig waren, haben Zeit bis zum 31.12.2017. Das Anmeldeverfahren (§ 3-11 ProstSchG) für Sexarbeiter*innen umfasst die Anmeldeberatung und eine Gesundheitsberatung. Beide Beratungen sind verpflichtend und Sexarbeitende müssen persönlich ohne Begleitung daran teilnehmen. Ein telefonisches/elektronisches Verfahren ist nicht möglich.
Die Gesundheitsberatung (§10) muss zuerst stattfinden. Der dafür ausgestellte Beleg ist für die Anmeldeberatung notwendig. Diese muss innerhalb der nächsten drei Monate erfolgen. Die Gesundheitsberatung muss jährlich wiederholt werden (unter 21J. halbjährlich). Die Anmeldeberatung erfolgt alle 2 Jahre (unter 21J. jährlich).
Ab 1.1.2018 werden Sexarbeitende nur noch Arbeitszimmer/Wohnungen mit gültiger Anmeldebescheinigung mieten können, da Betreibende von Prostitutionsstätten die Daten für kontrollierende Behörden vorhalten müssen. Im ProstSchG sind umfassende Neuregelungen für Betriebsstätten formuliert. Alle Betreibende müssen ab sofort eine Erlaubnis beantragen, die ihnen auch versagt werden kann.
§ 32 (ProstSchG) Kondompflicht: Oral-, Vaginal- und Analverkehr sind ab sofort nur mit Kondom erlaubt. Ebenfalls gibt es ein Werbeverbot für Sex ohne Kondom.
In Mecklenburg-Vorpommern wird das gesamte Anmeldeverfahren für Sexarbeitende vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) durchgeführt.
Obwohl Sexarbeit in der BRD Teil der gesellschaftlichen Realität ist und gesetzlich legal, sind alle Menschen die in diesem Bereich tätig sind, Stigmatisierungen und Diskriminierungen ausgesetzt.
Sexarbeit ist trotz Legalisierung noch kein anerkannter Beruf. Sexarbeit ist nach wie vor mit einer gesellschaftlichen Tabuisierung belegt, sodass Menschen, die in diesem Bereich aktiv sind, ihre Tätigkeiten verheimlichen müssen. SexarbeiterInnen und Kunden, die sich outen, werden bewertet und ihnen werden Eigenschaften und Klischees zugeschrieben ohne sie selbst zu Wort kommen zu lassen.
Moralische Vorurteile sowie gesellschaftliche und mediale Diskurse in denen Menschenhandel und sexualisierte Gewalt in einem Satz mit Prostitution genannt werden, lassen keinen differenzierten Blick auf diesen vielfältigen Arbeitsbereich zu und werten die Arbeit, die geleistet wird und die betreffenden Personen ab.
Menschen, die jahrelang als Sexarbeiter*innen tätig waren, werden angeeignete Kompetenzen und Professionen, Autonomie und Selbstbestimmung abgesprochen. Das führt dazu, dass es sehr schwierig ist nach jahrelanger Tätigkeit in eine sogenannte „solide“ Beschäftigung zu kommen. Ein angestrebter Berufswechsel gestaltet sich schwer, da beim Arbeitsamt sowie bei einer/m potentiellem Arbeitgeber*in die vergangenen Tätigkeiten und daraus folgenden Kompetenzen ebenfalls negativ bewertet werden.
Diese Stigmatisierungs- und Diskriminierungserfahrungen während und nach Ausübung einer Tätigkeit im sexuellen Dienstleistungsbereich wirkt sich langfristig auch auf das psychische Wohlbefinden aus.
Um langfristig Stigmatisierung und Diskriminierung als Folgen von Tabuisierung zu verhindern, ist es notwendig endlich Licht in alle Tätigkeitsfelder der Sexarbeit zu bringen. Dies gilt für mediale Darstellungen und daraus folgende gesellschaftspolitische Diskurse.
Wissenschaftliche Forschungen zur Stigmatisierung und Diskriminierung von Sexarbeit und Sexarbeiter*innen leisten langfristig einen kleinen Beitrag um dieses Feld genauer zu beleuchten.
In Rostock bieten Sexarbeiter*innen vorwiegend ihre sexuellen Dienstleistungen für Kunden in ca. 35 sogenannten Modell- bzw. Terminwohnungen an. Da Rostock über keine Sperrgebietsverordnung verfügt, befinden sich diese Wohnungen im gesamten Stadtgebiet in herkömmlichen Wohnvierteln (Stadtmitte, KTV, Östliche Altstadt, Dierkow, Toitenwinkel, Lichtenhagen). Zudem gibt es einen Nachtclub in der Hansestadt und einen in Warnemünde. An allen genannten Orten bieten vorwiegend Frauen oder Trans*frauen ihre sexuellen Dienstleistungen an. Hinzu kommen unterschiedliche erotische bzw. entspannende Massageangebote in Studios sowie private Anzeigen für Hotelbesuche und andere Terminvereinbarungen in einschlägigen Internetportalen.
Mann/Männliche Sexarbeit wird hauptsächlich in Internetportalen offeriert und erfolgt in Form von Privatterminen in Hotels oder Wohnungen.
Der Escortservice für Frauen als Kundinnen läuft ebenfalls über das Internet und entsprechende Anbahnungsverfahren werden über Escortagenturen abgewickelt, die häufig landes- bzw. bundesweit ihre Sexarbeit verkaufen.
Die meisten Sexarbeiter*innen, die in den Modellwohnungen tätig sind, bleiben mit ein paar Ausnahmen nie länger als zwei Wochen an einem Ort, kehren aber regelmäßig wieder zurück um wieder für ein oder zwei Wochen hier zu arbeiten. Die hohe Mobilität von Sexarbeiter*innen ist rein geschäftsbedingt, da Kunden i.d.R. wechselnde Besuche bevorzugen.
Das vielfältige Angebot von sexuellen Dientsleistungen in der Hansestadt lässt wenig Spielraum für konkrete Zahlen, wieviele Sexarbeiter*innen sich tatsächlich hier aufhalten und in welcher Form sexuelle Dienstleistungen konsumiert werden. Aus diesem Grunde bleiben alle Aussagen lediglich Schätzungen aus der Summe aller Bereiche. Dazu gehören die öffentlich zugänglich offerierten Angebote und die nicht zugänglichen Anbahnungsfelder der Internetportale.
Im Gegensatz zur medialen Verbreitung eines bestimmten Kunden- bzw. Freierklischees, kann gesagt werden, dass die Menschen, die sexuelle Dienstleistungen kaufen genauso vielfältig sind wie die Sexarbeiter*innen selbst. Beide kommen aus unterschiedlichen Gesellschaftsschichten und nutzen die Sexarbeit aus unterschiedlichen Gründen. Auch hier kann kein explizites Bild eines bestimmten Typus gezeichnet werden.
Menschen, am häufigsten Männer die Sex kaufen, werden Freier genannt, oder nennen sich auch selbst so. Mitunter gibt es auch die Bezeichnungen Gäste oder Kunden.
Da relativ wenig zu Freiern bekannt ist und auch hier das Feld weitesgehend von unrealistischen Vorstellungen geprägt ist, stellen wir folgend einige Informationen bereit.
- Radiobeitrag vom 1. April 2016 zur Freierstudie von Harriet Langanke. Radiobeitrag
- Der Soziologe Udo Gerheim hat 2012 seine Freierstudie „Die Produktion des Freiers“ veröffentlicht.“Warum kaufen Männer Sex? Dieser Frage nähert sich Udo Gerheim in einer gelungenen Synthese aus kritischer Wissenschaft und einer konsequent empirischen Analyse. In Anlehnung an Bourdieu zeichnet er die (Macht-)Strukturen des Prostitutionsfeldes nach und analysiert die soziale Praxis und die habituellen Muster der Freier. Auf der Grundlage von 20 Interviews mit Freiern liegt erstmals eine bestechende soziologische Studie zu einem zentralen – aber bislang kaum beachteten – Aspekt der Produktion heterosexueller männlicher Normalität und des Begehrens im Kontext von käuflicher Sexualität vor.“
- Sabine Grenz, 2007: „(Un)heimliche Lust. Über den Konsum sexueller Dienstleistungen„
„Sexarbeit bzw. Prostitution ist kein Menschenhandel, wie die Definition im Strafgesetzbuch zeigt:
(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt. (StGB § 232)
Menschenhandel im Bereich der Prostitution wird strafrechtlich definiert als “Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung” (StGB § 232).“
Quelle: menschenhandelheute.net/was-ist-menschenhandel/menschenhandel-prostitution-sexarbeit/
Das Prostituierten-Schutz-Gesetz in Mecklenburg Vorpommern
Seit 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in der BRD. Hier sind einige Informationen für Sexdienstleister*innen. Die Informationen gelten nur für Mecklenburg-Vorpommern bzw. Rostock.
Das Anmeldeverfahren des neuen ProstSchG ist wie eine Arbeitserlaubnis zu verstehen und ersetzt nicht deine bisherige Steuer- und/oder Gewerbeanmeldung. Deine Anmeldung als Prostituierte*r nach ProstSchG wird jedoch an das zuständige Finanzamt gemeldet.
Deine Anmeldung als Prostituierte*r kannst du an dem Ort durchführen, wo du am häufigsten arbeitest auch wenn es nicht dein Wohnort ist.
In Mecklenburg-Vorpommern ist Prostitution in Kommunen unter 15.000 Einwohner*innen verboten. Für diese Orte kannst du dich nicht anmelden und auch die Ausübung ist strafbar.
Namentlich „Prostitution“ oder „Sexarbeit“ als Gewerbe anzumelden, ist nicht möglich. Alternativ gibst du eine Tätigkeit als „Hostess“, „Masseurin“ bzw. „Entspannungsmassage“ an.
Du kannst dich bei Beratungsstellen und beim Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BeSD e.V.) über deine Rechte & Pflichten informieren.
Die Anmeldebehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung auf www.lagus.mv-regierung.de/Prostituiertenschutzgesetz/.
Anmeldung und Beratung Pro*SABI
Blücherstraße 1
18055 Rostock
Telefon: 0385-5885 9355
Mobil: 0171 1762 120
E-Mail: proSABI@lagus.mv-regierung.de
Melde dich einfach telefonisch und vereinbare einen Anmeldetermin.
Bei Fragen zur Anmeldung kannst du dich an SeLA wenden.
Der erste Schritt ist die Gesundheitsberatung. Bei dem Gespräch erhältst du Informationen zu Hygiene und Gesundheit. Es findet KEINE Untersuchung statt. Die Gesundheitsberatung gilt für 1 Jahr. Wenn du unter 21 Jahre alt bist, ist sie 6 Monate gültig. In MV ist die Gesundheitsberatung gebührenfrei.
Im Landesamt für Gesundheit und Soziales, Blücherstraße 1, 18055 Rostock kannst du beide Beratungen (Gesundheits- und Anmeldeberatung) in einem Termin wahrnehmen
Für die Gesundheitsberatung musst du einen Termin vereinbaren. Informiere dich auch über mögliche Termine in Schwerin oder Neubrandenburg.
Anmeldung und Beratung Pro*SABI
Blücherstraße 1
18055 Rostock
Telefon: 0385-5885 9355
Mobil: 0171 1762 120
E-Mail: proSABI@lagus.mv-regierung.de
Melde dich einfach telefonisch und vereinbare einen Anmeldetermin.
Kostenfreie und anonyme Beratung bekommst du im Gesundheitsamt Rostock (Keine Gesundheitsberatung nach ProstSchG).
Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten (STI) und HIV/AIDS
Paulstr. 22
18055 Rostock
Montag 10:00 – 16:00 Uhr (mit Terminvergabe)
Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00 -15.30 Uhr (offene Sprechstunde)
Telefon: 0381-3815 313
Mit der Bescheinigung der Gesundheitsberatung kannst du dich anmelden: (Nach 3 Monaten verfällt die Bescheinigung deiner Gesundheitsberatung. Achte darauf, dich zeitnah anzumelden.) Die Anmeldung in MV ist gebührenfrei.
Im Landesamt für Gesundheit und Soziales, Blücherstraße 1, 18055 Rostock kannst du beide Beratungen in einem Termin wahrnehmen.
Anmeldung und Beratung Pro*SABI
Blücherstraße 1
18055 Rostock
Telefon: 0385-5885 9355
Mobil: 0171 1762 120
E-Mail: proSABI@lagus.mv-regierung.de
Melde dich einfach telefonisch und vereinbare einen Anmeldetermin.
Informiere dich auch über Anmeldetermine in Schwerin und Neubrandenburg.
Was brauchst du für die Anmeldung?
- 1 Foto/Lichtbild
- Reisepass oder Personalausweis
Welche Angaben musst du machen?
- Vor- und Nachnamen,
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in Deutschland oder Zustellanschrift (denk daran, dass dich die Post über diese Adresse erreichen muss)
- Bundesländer oder Städte, in denen du arbeitest. Wenn du also an mehreren Orten in Deutschland arbeitest, musst du alle angeben.
Bist du unter 21 Jahre alt, gilt die Anmeldebescheinigung für 1 Jahr. Bist du über 21 Jahre, gilt sie für 2 Jahre. Sie muss regelmäßig erneuert werden.
Du hast die Möglichkeit bei der Anmeldung, zusätzlich zur Anmeldebescheinigung mit deinem Namen, eine so genannte Alias-Anmeldebescheinigung zu erhalten. Dort kannst du deinen realen Namen durch einen Phantasienamen ersetzen. Dein Alias-Name kann von dir frei gewählt werden und muss keinen Hinweis auf dein Geschlecht geben. Alle anderen Angaben (Geburtsdatum, Foto etc.), die auf der Aliasbescheinigung stehen, bleiben gleich.
Personenbezogene Daten über Prostituierte dürfen nicht an nichtöffentliche Stellen weitergegeben werden. Bei der Anmeldung werden jedoch deine Daten an das Finanzamt weitergeleitet.
Min. 15.000 Einwohner am Arbeitsort
In Mecklenburg-Vorpommern ist Prostitution in Kommunen unter 15.000 Einwohner*innen verboten. Für diese Orte kannst du dich nicht anmelden und auch die Ausübung ist strafbar.
„Sexarbeit“ kannst Du nicht als Gewerbe anmelden
„Prostitution“ oder „Sexarbeit“ als Gewerbe anzumelden, ist nicht möglich. Alternativ gibst du eine Tätigkeit als „Hostess“, „Masseurin“ bzw. „Entspannungsmassage“ an.
Anmeldung wo du arbeitest
Deine Anmeldung als Sexarbeiter*in kannst du an dem Ort durchführen, wo du am häufigsten arbeitest auch wenn es nicht dein Wohnort ist.
Das SeLA-Angebot
Wir setzen uns ein für den Abbau von Vorurteilen gegenüber Sexarbeiter*innen und für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen.
Dazu arbeiten wir auch eng mit anderen Professionen zusammen und leisten kollegiale Beratung, Fortbildung und Prävention rund um das Thema Sexarbeit.
Sexarbeit ist für uns eine freiwillig erbrachte sexuelle Dienstleistung, die einen einvernehmlichen Vertrag zwischen zwei erwachsenen Geschäftspartner*innen voraussetzt. Ohne dieses Einvernehmen handelt es sich nicht um Sexarbeit, sondern um erzwungene Sexualität. Wir unterscheiden klar zwischen Menschenhandel und Gewalt einerseits und freiwilliger Sexarbeit andererseits.
Sexarbeit muss als soziale Realität wahrgenommen und als Arbeit anerkannt werden. Sexarbeiter*innen haben das Recht ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten zu können.
Seit 2014 berät und begleitet SeLA in der Hansestadt Rostock Sexarbeiter*innen, Angehörige und Unterstützer*innen.


Unsere Beratungsangebote sind anonym, freiwillig und kostenfrei.
Wir beraten parteilich und voller Respekt für unterschiedlichste Lebensentwürfe zu folgenden Themen:
- sexuelle, körperliche und seelische Gesundheit
- Vermittlung und Begleitung STI/HIV-Testung
- Krankenversicherungsschutz
- rechtliche Situation
- Anmeldung nach ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG)
- Familie, Partnerschaft, Erziehung
- Existenzberatung
- Erwerbstätigkeit und Steuern
- Wohnungssuche
- Berufswechsel
- Gewalt
- Sexualität
- und in anderen sozialen Situationen
Auf Wunsch begleiten wir zu Behörden und anderen sozialen Einrichtungen. Wir vermitteln auch SprachmittlerInnen.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin telefonisch oder per E-Mail.
Das SeLA-Team sucht ein bis zweimal wöchentlich Modell- bzw. Terminwohnungen in verschiedenen Rostocker Stadtteilen (Stadtmitte, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Östliche Altstadt, Toitenwinkel, Lichtenhagen, Groß Klein und Schmarl) auf.
In diesem Rahmen können Beratungsgespräche spontan in Anspruch genommen werden, aber auch darausfolgend Beratungstermine vereinbart werden.
Wir arbeiten in Rostock mit folgenden Beratungsstellen zusammen:
Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock
Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten
Paulstraße 22, 18055 Rostock
Centrum für sexuelle Gesundheit Rostock e.V.
Doberaner Straße 7, 18057 Rostock
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Beratungsstelle ProSABI
Blücherstraße 1, 18055 Rostock
In Kooperation mit engagierten Gynäkologinnen, dem Gesundheitsamt Rostock und SeLA finden in regelmäßigen Abständen Untersuchungstermine statt.
Das Angebot ist kostenfrei und anonym.
Folgende Sprechstunden können von allen Sexarbeiter*innen in Anspruch genommen werden. SeLA bietet auch Begleitung nach telefonischer Absprache zu folgenden Terminen an.
Teilnahme am Angebot nur nach telefonischer Absprache oder per WhatsApp unter 0172 7508 015.
Termine 2026 bei Adriane Podgorski
Hannes-Meyer-Platz 7 in 18146 Rostock
03.06.2026
24.06.2026
09.09.2026
07.10.2026
11.11.2026
09.12.2026
Termine 2026 bei Dr. Norma Günzl
Ernst-Thälmann-Str. 3a in 18069 Rostock
10.06.2026
08.07.2026
23.09.2026
28.10.2026
25.11.2026
02.12.2026
SeLA lädt Sexarbeiter*innen zu dem Kurs „Leben und Arbeiten in der BRD“ ein. Der Kurs findet immer dienstags statt. Gemeinsam mit einer Sprachlehrerin werden grundlegende Sprachkenntnisse erlernt, die für den täglichen Alltag und die Arbeit hier in Deutschland benötigt werden. Eine kleine Gruppe von max. 5 Personen ermöglicht das erlernte Wissen in vertrauter Runde auszutauschen. Wenn du nicht jede Woche kommen kannst, bist du trotzdem willkommen.
Im Moment finden keine Kurse statt.
Ort:
SeLA – Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit
Doberaner Straße 7 in 18057 Rostock
(nähe Doberaner Platz)
Themen:
Begrüßung/Vorstellung/Befinden/Verabschiedung
Familie, Einkauf, Freizeit, Tagesablauf,
Körper, Gesundheit,
Orte/Stadt, Fortbewegung/Verkehrsmittel,
Berufe, Eigenschaften
Ein Kooperationsprojekt der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt und SeLA.
Zielgruppe
Mädchen, 13-18 Jahre ab 7. Klasse (5-15 Personen)
Zeit
2,5 h, 1 Pause
Ablauf & Inhalt
1. Einführungs- und Vorstellungsrunde
2. Die drei Phasen der „Loverboy-Masche“:
Verliebt, Verändert, Verunsichert
3. Schutz und Empowerment
4. Feedback & Verabschiedung
Ziel
Mit vielfältigen Methoden vermitteln wir Informationen und regen eine aktive Auseinandersetzung mit der sogenannten „Loverboy-Masche“ an. Die Loverboy-Masche erfolgt nach einem bestimmten Muster und basiert auf einer starken emotionalen und psychischen Abhängigkeit. Betroffen sind vor allem junge Mädchen unter 21 Jahren, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen sexuell ausgebeutet werden. Wir möchten jugendliche Mädchen für ein selbstbestimmtes Beziehungs- und Sexualleben sensibilisieren und empowern und sie befähigen typische Loverboy-Muster zu erkennen. Hierbei steht im Fokus zu erkennen, wenn sie selbst, Freund*innen und/oder Mitschüler*innen durch falsche Liebesversprechen ausgenutzt werden.
Rahmenbedingungen
Die Präventionsveranstaltung ist ein freiwilliges, klassenübergreifendes Angebot für Mädchen gleichen Alters und wird von uns immer in einem Zweierteam durchgeführt um in spezifischen Situationen einzeln auf Teilnehmerinnen eingehen zu können. Auf Wunsch stellen wir das Präventionsprojekt vor und stehen zur Vor- und Nachbereitung gern zur Verfügung.
Ansprechpartnerinnen
Sabrina Drews, Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
Tel. 0381-4403 291
E-Mail: fachberatungsstelle@stark-machen.de
Nadine Herrmann & Sandra Kamitz, SeLA – Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit
Tel. 0381-8739 8737
E-Mail: SeLA@stark-machen.de
Derzeit vergeben wir keine Praktikumsplätze.
SeLA ist ein noch junges Beratungsangebot in Rostock (seit 2014) mit dem Ziel der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen. Trotz rechtlicher Anerkennung ist der gesellschaftliche Umgang mit dem Thema Prostitution geprägt von einer Doppelmoral. Menschen, die beruflich der Sexarbeit nachgehen, führen oft ein Doppelleben, das es ihnen erschwert, sich bei sozialen, finanziellen oder gesundheitlichen Problemen Hilfe zu holen. Hier setzt die Arbeit von SeLA an und bietet Sexarbeiter*innen niedrigschwellige Beratung an.
Du bist Student*in der Sozialen Arbeit/Erziehungswissenschaft/Pädagogik oder Sozial-, Politik- bzw. andere Geisteswissenschaften. Dann bewirb dich bei uns per E-Mail: SeLA@(at)stark-machen(dot)de
Wir freuen uns über Bewerbungen von Studierenden mit folgenden Sprachkenntnissen: Englisch, Spanisch, Ungarisch, Bulgarisch, Rumänisch, Polnisch und Russisch.
Das wünschen wir uns:
- Interesse für das Thema Sexarbeit
- eine offene ungezwungene Kommunikation (besonders zum Thema: Sexualität)
- eine akzeptierende und emphatische Haltung gegenüber Sexarbeiter*innen
- Genderkompetenz
- Team- und Kooperationsfähigkeiten, Fähigkeit zur Selbstreflexion und Abgrenzung,
- Selbständigkeit, Flexibilität und Mobilität
- sichere PC-Kenntnisse (Textverarbeitung, Präsentation, Datenerfassung und Internet)
- Schön wäre ein Forschungsprojekt zum Thema (Haus-, Bachelor-, oder Masterarbeit)!
Das bieten wir dir:
- Streetwork/Aufsuchende Arbeit
- umfassende Recherchemöglichkeiten zum Thema Sexarbeit
- Einführung in die Beratungsstellenarbeit
- einen selbständigen und kreativen Arbeitsplatz
- einen seit 1990 gleichstellungspolitisch engagierten, feministischen und in der Anti-Gewalt-Arbeit anerkannten Verein als Praktikumsbetrieb mit unterschiedlichen Beratungseinrichtungen
Betroffene von Menschenhandel können professionelle Beratung und Unterstützung von KOBI in Anspruch nehmen.
Telefon: 0385-3943 3252
Mail: info@fachberatung-kobi.de
Betroffene von sexualisierter Gewalt finden hier in Rostock Unterstütztung bei der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt.

Schweigepflicht
Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Hilfe zur Selbsthilfe
Wir setzen bei vorhandenen Fähigkeiten und Stärken unserer Klient*innen an, um ihr Selbsthilfepotenzial zu erhöhen.
Infos und Anfahrt

Die Ansprechpartnerinnen
Nadine Herrmann (M.A. Gender Studies)
Beraterin SeLA, Online-Beraterin (zertifiziert)
Sandra Kamitz (M.A. Philosophie des Sozialen)
Projektleitung und Beraterin SeLA, Lebensweltorientierte Sexualberaterin (zertifiziert)
Öffnungszeiten und Termine
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Anfahrt
STARK MACHEN e.V.
SeLA – Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit
Doberaner Straße 7 (3. Etage)
18057 Rostock
Kontakt
Di 9-11 Uhr und Do 16-18 Uhr
