Unser Angebot

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für Menschen, die in einem Strafverfahren als Zeug*innen aussagen müssen und dabei Unterstützung benötigen.

Sie begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – von der Anzeige bis nach der Gerichtsverhandlung.

Sie erhalten Informationen zum Ablauf, können Fragen klären und werden dabei unterstützt, mit der Situation umzugehen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zur Polizei oder zum Gericht.

Was wir tun und was nicht

Die Prozessbegleitung dient dazu, Sie zu entlasten und Ihnen Sicherheit zu geben.

Sie ersetzt keine rechtliche Beratung und keine Therapie. Es geht nicht darum, den Tathergang im Detail zu besprechen, sondern Sie durch das Verfahren zu begleiten.

Wer hat Anspruch?

Besonders schutzbedürftige Zeug*innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Psychosoziale Prozessbegleitung.

Dazu gehören vor allem Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten betroffen sind oder besondere Unterstützung benötigen.

Besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen sind

  • Kinder- und Jugendliche als Betroffene von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten
  • Besonders belastete Erwachsene, die durch schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten betroffen sind
  • Erwachsene, die ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind
  • Angehörige von verletzen Zeuginnen und Zeugen, wenn diese besonders schutzbedürftig sind

Schweigepflicht

Wir unterliegen der Schweigepflicht. Außer bei Kindeswohlgefährdung.

Keine Täter*innen

Um Betroffenen einen geschützten Raum zu bieten werden Täter*innen nicht beraten.

Hilfe zur Selbsthilfe

Wir setzen bei vorhandenen Fähigkeiten und Stärken der Betroffenen an, um ihr Selbsthilfepotenzial zu erhöhen.