Psychosoziale Prozessbegleitung
Die Psychosoziale Prozessbegleitung informiert und unterstützt während des gesamtem Strafverfahrens, von der Anzeige bis nach der Gerichtsverhandlung.
Rostock
Stralsund
Unser Angebot
Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für Menschen, die in einem Strafverfahren als Zeug*innen aussagen müssen und dabei Unterstützung benötigen.
Sie begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – von der Anzeige bis nach der Gerichtsverhandlung.
Sie erhalten Informationen zum Ablauf, können Fragen klären und werden dabei unterstützt, mit der Situation umzugehen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zur Polizei oder zum Gericht.
Was wir tun und was nicht
Die Prozessbegleitung dient dazu, Sie zu entlasten und Ihnen Sicherheit zu geben.
Sie ersetzt keine rechtliche Beratung und keine Therapie. Es geht nicht darum, den Tathergang im Detail zu besprechen, sondern Sie durch das Verfahren zu begleiten.


Wer hat Anspruch?
Besonders schutzbedürftige Zeug*innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Psychosoziale Prozessbegleitung.
Dazu gehören vor allem Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten betroffen sind oder besondere Unterstützung benötigen.
Besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen sind
- Kinder- und Jugendliche als Betroffene von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten
- Besonders belastete Erwachsene, die durch schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten betroffen sind
- Erwachsene, die ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind
- Angehörige von verletzen Zeuginnen und Zeugen, wenn diese besonders schutzbedürftig sind
Antrag auf Prozessbegleitung
Die Psychosoziale Prozessbegleitung wird beim zuständigen Gericht beantragt.
Wenn Sie unsicher sind, unterstützen wir Sie gern dabei.
Die Prüfung der Kostenübernahme erfolgt durch das zuständige Gericht. Wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, besteht die Möglichkeit, eine Prozessbegleitung auch auf eigene Kosten in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.


Schweigepflicht
Wir unterliegen der Schweigepflicht. Außer bei Kindeswohlgefährdung.

Keine Täter*innen
Um Betroffenen einen geschützten Raum zu bieten werden Täter*innen nicht beraten.

Hilfe zur Selbsthilfe
Wir setzen bei vorhandenen Fähigkeiten und Stärken der Betroffenen an, um ihr Selbsthilfepotenzial zu erhöhen.
Infos Rostock
Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 5 in Richtung Südstadt, Haltestelle Lomonossowstraße.
Von außerhalb erreichen Sie uns am besten über die A20, Abfahrt Rostock-Südstadt. Etwa 800 m nach Ortseingang Rostock biegen Sie links in die Ernst-Haeckel-Straße.
Kontakt
Prozessbegleiterin Frau Drews
Sie können sich jederzeit an uns wenden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Kontaktaufnahme ist auch anonym möglich.
Öffnungszeiten und Termine
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Anfahrt
Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 5 in Richtung Südstadt, Haltestelle Lomonossowstraße.
Von außerhalb erreichen Sie uns am besten über die A20, Abfahrt Rostock-Südstadt. Etwa 800 m nach Ortseingang Rostock biegen Sie links in die Ernst-Haeckel-Straße.
STARK MACHEN e.V.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Ernst-Haeckel-Str. 01
18059 Rostock
Infos Stralsund
Kontakt
Prozessbegleiterin Frau Anja Wieland
Sie können sich jederzeit an uns wenden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Kontaktaufnahme ist auch anonym möglich.
Öffnungszeiten und Termine
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Anfahrt
Psychosoziale Prozessbegleitung
Semlower Str. 13
18439 Stralsund
